Wirtschaftsstrafrecht

Unsere Kanzlei hat für die Beratung unserer Mandantschaft bei Fällen des Wirtschaftsstrafrechts eine anerkannte Expertise entwickelt. Wenn sich risikoreiche Sachverhalte abzeichnen, beraten wir unsere Mandanten im Vorfeld über die geeignete Strategie, zum Beispiel für alle Formen von Wirtschaftsstraftaten oder wenn strafbare Handlungen von Arbeitnehmern oder Gesellschaftsorganen begangen wurden.

Wir beraten und verteidigen zudem unsere Mandanten bei Strafverfahren vor französischen Gerichten, insb. wenn die strafrechtliche Haftung der Gesellschaft oder ihrer Organe auf dem Spiel steht.

Aufgrund der Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds unserer Mandanten können unsere Anwälte sie wirkungsvoll unterstützen und verteidigen, insb. in folgenden Fällen:

  • - Finanzielle Straftaten wie dem der “falschen Dienstanweisung”,
  • - Straftaten im Wettbewerbs- oder Vertriebsrecht,
  • - Ermittlungen durch die französischen Kartellbehörden sowie nachträgliche Strafverfahren vor französische Gerichten,
  • - Arbeitsstrafrecht,
  • - Unterschlagung von Gesellschaftsvermögen, Untreue, aktive oder passive Korruption.

Für Fragen über Angelegenheiten im dem Bereich Wirtschaftsstrafrecht, wenden Sie sich bitte direkt an unseren zuständigen Partner, Eric WEIL.