Weil & Associés vertritt englisch- und deutschsprachige Mandanten in einer Vielzahl unterschiedlichster arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.
Wir beraten seit 1974 HR Manager globaler Konzerne in ihren wichtigsten und sensibelsten arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir haben auch weitreichende Erfahrung in der Beratung von Arbeitgebern in Rahmen von bedeutsamen Kündigungsplänen (Personalreduzierungen, Werkschliessungen,
Betriebsübernahme, internationale und Unternehmenspolitik, Verhandlung von Tarifverträgen, Risikomanagement
der Risiken hinsichtlich der Diskriminierung am Arbeitsplatz, Hygiene und Sicherheit, Verrat von Betriebsgeheimnissen, Vertragsbruch und
Kündigungsverfahren, interne Untersuchungen sowie Arbeitszeit. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten vor Arbeits-, Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten.
Für sämtliche Fragen über Angelegenheiten in den Bereich Arbeitsrecht, können Sie sich direkt an unsere Partnerin Mathilde WEIL wenden.